AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von cbg-dog

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen cbg-dog und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an cbg-dog. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

Pflichten des cbg-dog

Der cbg-dog versichert hiermit, alle in diesem Vertrag genannten Dienstleistungen in absolut fürsorglicher, vertrauenswürdiger sowie seriöser Art und Weise auszuführen. Die Räumlichkeiten des Auftraggebers werden ausschließlich zur vereinbarten Betreuung der Tiere betreten. Beim Verlassen von Haus oder Wohnung vergewissert der cbg-dog sich, dass alle Räumlichkeiten abgeschlossen sind.

Zusicherung des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert hiermit, alle in diesem Vertrag gemachten Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Desweiteren verpflichtet er sich, cbg-dog über sämtliche bedeutende Umstände wie Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten etc. der Hunde zu informieren. Weiter versichert der Auftraggeber, dass der überlassene Hund vorschriftsgemäss geimpft, entwurmt, sowie ein Floh und Zeckenmittel bekommen hat, und keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten aufweist. Sollte dies nicht geschehen, haftet der Besitzer für durch sein Tier verursachte Schäden sowie für Schäden durch Ansteckung, die durch Verschweigen oder Unkenntnis einer Krankheit entstehen.Sollten sich Änderungen ergeben, muss der cbg-dog umgehen darüber informiert werden. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden.

Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund besteht.
Der Auftraggeber haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden.

Beschränkung der Haftung des cbg-dog

Die Haftung des cbg-dog ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der cbg-dog übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden. cbg-dog haftet nicht für irgendwelche Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung des Hundes.
Der Auftraggeber verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen den cbg-dog im Falle von Verlust, Unfall, Krankheit oder Tod der betreuten Hunde.

Krankheit, Verletzung, Unfall

Der cbg-dog ist berechtigt die betreuten Hunde in einer erforderlichen Notfallsituation in tierärztliche Behandlung zu geben.
Falls der Haustierarzt nicht erreicht werden kann, wendet sich der cbg-dog an den diensthabenden Notfalltierarzt in nächster Nähe. Die entstandenen Kosten für sämtliche tierärztliche Behandlungen gehen ganz zu Lasten des Auftraggebers.

Leistungsumfang

Die vom cbg-dog zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäss dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

a) Der Preis für alle Arrangements von fester Zeitdauer wie Betreuung in Ihrer Abwesenheit, Hundespaziergänge sind bei Auftragserteilung im Vorraus zu entrichten.

b) Bei Langzeitaufträgen für Stammkunden erfolgt die Rechnungsstellung monatlich, falls nicht anders vereinbart.

c) Für die Ferienbetreuung gilt: 50% der Gesamtsumme werden bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Auftragsbeginn fällig. Die restlichen 50% werden bei Abholen des Hundes bezahlt.

d) Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Erhalt.

Die gebuchte Tierbetreuung wird erst bei Zahlungseingang definitiv reserviert. cbg-dog behält sich das Recht vor, Ihr Tier nicht anzunehmen, wenn Ihre Zahlung bis zum Auftragsbeginn der Betreuung ausgeblieben ist.

Für Notfälle wird generell eine zusätzliche Gebühr von CHF 50,- pauschal verrechnet.

Ferienbetreuung

Der Auftraggeber verpflichtet sich cbg-dog unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. Der Hund bleibt dann in Obhut von cbg-dog gegen nachträgliche Verrechnung. Für den Fall, dass der Hund nicht binnen 24 Stunden nach dem vereinbarten Endtermin abgeholt wird, ist cbg-dog berechtigt den Hund andersweitig abzugeben. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Hundehalter.

Annullation

Eine Anmeldung ist verbindlich und muss bei Verhinderung telefonisch oder schriftlich z.B. per Mail abgesagt werden.

Ferienabsagen müssen mindestens 7 Tage vor Antritt erfolgen, ansonsten wird eine Aufwandgebühr von CHF 200,- erhoben.

Arrangements von fester Zeitdauer (Hundespaziergänge) müssen bei Verhinderung oder Krankheit 24 Stunden vor Antritt abgesagt werden, ansonsten erheben wir 50% des Auftragsvolumens.

Kündigungsfrist

Bei Langzeitaufträgen und fest gebuchte Arrangements mit monatlich wiederkehrendem Turnus kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende aufgelöst werden.

Sonstige Bestimmungen

Für läufige Hündinnen und nicht kastrierte Rüden stellen wir einen 50%igen Zuschlag in Rechnung.

Der Impfausweis ist bei Vertragsabschluss vorzuweisen.

Läßt sich ein Hund nicht integrieren, oder zeigt nach einer gewissen Zeit Verhaltensauffälligkeiten, erlauben wir uns den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Verschwiegenheitspflicht Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschliesslich intern zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und geben diese nicht an Dritte in irgendeiner Form weiter.

Änderung von cbg-dog

cbg-dog behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.